Peter Altmaier hat auf dem europäischen Polizeikongress bekanntgegeben, dass das Konzept der informationellen Selbstbestimmung überdacht werden muss und die Datensparsamkeit an ihre Grenzen stößt. Dafür spreche unser Lieblingsargument – die Terror-Bedrohung. Außerdem fielen die Daten ja ohnehin an, deshalb können sie den Geheimdiensten auch zur Verfügung gestellt werden.
Die informationelle Selbstbestimmung ist das Recht jedes Menschen, frei darüber zu entscheiden, welche personenbezogenen Daten weitergegeben und wozu sie verwendet werden.
Genau wie im vergangenen Jahr wurde uns eine Presse-Akkreditierung für den Kongress verweigert. Wir hätten gerne direkt von dem Kongress berichtet, nun sind wir auf die Berichte von Kollegen angewiesen. Auf heise.de heißt es:
Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, neu über die Nutzung von Bürgerdaten durch Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden zu diskutieren. Wo Metadaten und persönliche Daten massenhaft anfallen, stoße der Ansatz der „Datensparsamkeit“ an seine Grenzen, sagte er auf dem europäischen Polizeikongress in Berlin.
Die Diskussion über die Nutzung von „Bürgerdaten“ durch Geheimdienste führen wir schon länger, Herr Altmaier ist aber herzlich eingeladen, mitzudiskutieren. Wir würden uns daher freuen, wenn er sich mit unseren Argumenten zu Datenschutz und Überwachung auseinandersetzen würde, wenn er das nicht schon getan hat.
Laut Peter Altmaier müssen die Geheimdienste alle Daten zur Verfügung gestellt bekommen, damit sie Terrornetzwerke frühzeitig erkennen können. Wir plädieren stattdessen dafür, die Ursachen des Terrorismus zu bekämpfen; ein Ende der Rüstungsexporte wäre beispielsweise ein guter Anfang. Altmaier erörterte außerdem die Frage, ob auch die Mautdaten für polizeiliche Zwecke genutzt werden können. Bei heise.de hieß es, er fordere die Nutzung der Mautdaten für die Strafverfolgung, auf Twitter stellte er seine Aussage richtig:
@netzpolitik zu Mautdaten habe ich keine konkrete Forderung erhoben, sondern Frage erörtert, ob man solche u andere Daten 1/2— Peter Altmaier (@peteraltmaier) 24. Februar 2016
@netzpolitik 2/2 für polizeiliche Zwecke nutzen könnte ohne berechtigte Schutzanliegen Betroffener zu gefährden.— Peter Altmaier (@peteraltmaier) 24. Februar 2016
